|

|

|

|
Die Informationen, die in diesen Pressemitteilungen und Zitaten gegeben werden, waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau und richtig. Die Continental Aerospace Technologies GmbH nimmt keine Verpflichtung an, die Informationen zu aktualisieren, um nachfolgende Entwicklungen zu reflektieren.
|

|

|

|
23. Okt. 2006
|
Thielert: Buchmäßiger Abgleich der Entwicklung des Forderungsbestands
|
|
Hamburg – Die Thielert AG hat die BDO Deutsche Warentreuhand AG mit einem buchmäßigen Abgleich zur Entwicklung der Forderungen aus dem Jahr 2004 beauftragt. Der Abgleich liegt nun unterschrieben vor. Die BDO kommt zu dem Ergebnis, dass von den zum 31. Dezember 2004 mit einem Gesamtbetrag von rund 18,3 Mio. Euro ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Buchungsstand 20. Oktober 2006 noch 2,296 Mio. Euro in den Büchern der Gesellschaft erfasst sind. Dieser Buchungsstand versteht sich nach Wertberichtigungen sowie ohne aus der Percentage-of-Completion-Methode* bilanzierte Forderungen. Damit gab es nur eine minimale Korrektur von 13.000 Euro zur vor zwei Wochen veröffentlichten Zahl von 2,309 Mio. Euro.
"Wir konzentrieren uns nun wieder auf unsere Wachstumsziele. Wir streben weiterhin im operativen Geschäft ein Umsatzwachstum von rund 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr an", sagt Frank Thielert, Vorstandsvorsitzender der Thielert AG. Weitere Entwicklungen von Motoreinbauten in populäre Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt und zusätzliche Zertifizierungen erweitern das Marktpotenzial für die Dieselflugmotoren aus der Centurion-Familie beträchtlich. Die ersten Kundenflugzeuge werden mit den erst im Mai angekündigten 350-PS-Umbau-Kits ausgerüstet. Zudem beginnt in Kürze der Einzug in die neue Betriebsstätte in Altenburg, Thüringen. Der nächste Quartalsbericht wird am 13. November 2006 veröffentlicht.
* Nach der durch die International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgeschriebenen so genannten Percentage-of-Completion-Methode sind im Auftrag gefertigte, noch unfertige Erzeugnisse unter den Forderungen auszuweisen, obwohl eine Rechnungsstellung noch nicht erfolgen darf und demnach auch kein Zahlungseingang erwartet werden kann.
|

|

|
|

|
|